Veröffentlicht am März 15, 2024

Die Nutzung von WhatsApp auf Firmenhandys ist eine rechtliche Grauzone, die nicht Ignoranz, sondern pragmatische Absicherung erfordert.

  • Reine Software-Verschlüsselung schützt nicht vor dem Auslesen von Metadaten und Adressbüchern durch Messenger-Dienste.
  • Eine fehlende Dokumentation des Handys im Verfahrensverzeichnis ist bereits ein vermeidbarer, aber teurer Formfehler.

Empfehlung: Implementieren Sie eine Container-App, um private und geschäftliche Daten strikt zu trennen – die effektivste Einzelmaßnahme zur Risikominimierung.

Ein Kunde schickt Ihnen per WhatsApp schnell ein Foto von der Baustelle. Sie antworten kurz, speichern die Nummer und denken sich nichts dabei. Für Selbstständige und Kleinunternehmer ist dieser unkomplizierte Austausch Alltag und Wettbewerbsvorteil zugleich. Doch in diesem Moment öffnet sich eine datenschutzrechtliche Falltür, die schnell zu empfindlichen Bußgeldern führen kann. Viele Ratgeber warnen pauschal vor der Nutzung von Messengern oder empfehlen komplexe IT-Lösungen, die für einen Handwerksbetrieb oder Freiberufler schlichtweg überdimensioniert sind.

Die landläufige Meinung ist, man müsse sich zwischen pragmatischer Kundenkommunikation und starrer DSGVO-Konformität entscheiden. Man hört von der Notwendigkeit, jeden Kontakt um Erlaubnis zu fragen, bevor man seine Nummer speichert – ein in der Praxis kaum umsetzbarer Ratschlag. Diese Ratschläge führen oft zu Resignation statt zu einer echten Verbesserung des Datenschutzniveaus. Das Resultat ist eine riskante „Vogel-Strauß-Politik“, bei der die Risiken bekannt, aber ignoriert werden.

Doch was, wenn der Schlüssel nicht in der Vermeidung, sondern in der intelligenten Kontrolle liegt? Dieser Artikel bricht mit der Panikmache und zeigt einen pragmatischen Weg auf. Der Fokus liegt nicht auf unerreichbarer Perfektion, sondern auf wirksamer Risikominimierung. Wir werden nicht nur die drei größten und teuersten Fehler aufdecken, die Kleinunternehmer bei der Handynutzung machen, sondern vor allem die konkreten, umsetzbaren Lösungen beleuchten. Der wahre Hebel ist die technische Abschottung von Datenströmen direkt auf dem Gerät – eine Methode, die jedem zur Verfügung steht.

Wir zeigen Ihnen, wie Sie mit sogenannten Container-Apps eine wasserdichte Trennung zwischen privaten und geschäftlichen Daten herstellen, warum Metadaten Ihr eigentliches Problem sind und wie Sie saubere Prozesse für den Alltag und den Ernstfall (z. B. das Ausscheiden eines Mitarbeiters) etablieren. Ziel ist es, Ihnen die Kontrolle zurückzugeben, damit Sie die Vorteile der mobilen Kommunikation sicher nutzen können.

Dieser Leitfaden ist Ihr praxisorientierter Fahrplan zur DSGVO-Konformität. Die folgende Gliederung führt Sie schrittweise durch die kritischsten Aspekte und zeigt Ihnen konkrete Lösungen für Ihr Unternehmen auf.

Wie Container-Apps verhindern, dass WhatsApp Ihr geschäftliches Adressbuch ausliest?

Das Kernproblem bei der Nutzung von Messengern wie WhatsApp auf einem geschäftlich genutzten Smartphone ist der unkontrollierte Zugriff auf das gesamte Adressbuch. Sobald Sie die App installieren, verlangt sie die Berechtigung, Ihre Kontakte auszulesen und mit den eigenen Servern abzugleichen. Damit übermitteln Sie personenbezogene Daten von Dritten (Ihren Kunden, Lieferanten, Partnern) an Meta in die USA, ohne dafür eine Rechtsgrundlage oder deren Einwilligung zu haben. Dies ist ein direkter Verstoß gegen die Prinzipien der DSGVO.

Hier setzen Container-Apps an. Stellen Sie sich einen Container als einen digitalen, verschlüsselten Tresor auf Ihrem Smartphone vor. Innerhalb dieses Tresors installieren Sie Ihre geschäftlichen Apps (z. B. WhatsApp, E-Mail-Client) und legen ausschließlich geschäftliche Kontakte und Daten ab. Die Container-App fungiert als unüberwindbare Mauer zwischen diesem geschäftlichen Bereich und dem Rest Ihres Smartphones, dem privaten Bereich. WhatsApp innerhalb des Containers hat somit keinen Zugriff auf Ihre privaten Kontakte, Fotos oder andere private Daten.

Dieser Ansatz, auch als Datentrennung bekannt, ist die effektivste und pragmatischste Lösung für Selbstständige und Kleinunternehmer. Anstatt zwei separate Geräte zu verwalten, schaffen Sie zwei hermetisch getrennte Welten auf einem einzigen Smartphone. Für die DSGVO ist dies entscheidend: Sie können nachweisen, dass Sie technische Maßnahmen ergriffen haben, um den Datenabfluss zu kontrollieren und das Prinzip der Datensparsamkeit zu wahren. Die Auswahl der richtigen Lösung ist dabei entscheidend, da nicht jede App den gleichen Sicherheitsstandard bietet.

Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über Lösungen, die in Deutschland relevant sind und vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) bewertet wurden. Sie zeigt, welche Systeme eine echte Container-Funktion für die DSGVO-konforme Datentrennung bieten.

MDM-Lösungen im Deutschland-Vergleich: BSI-Empfehlungen und Funktionen
MDM-Lösung BSI-Status Container-Funktion DSGVO-Features
SecurePIM Government BSI-Zulassung VS-NfD Vollständige Trennung 100% konform
Samsung Knox BSI-zertifiziert Mehrere Konten möglich Strikte Datentrennung
Cortado MDM BSI-Empfehlung befolgt Container im OS GoBD-konform
iOS Supervised Mode BSI-zertifiziert mit Einschränkungen Keine getrennten Accounts Teilweise konform

Die Investition in eine solche Lösung ist keine reine IT-Ausgabe, sondern eine Versicherung gegen hohe Bußgelder und Reputationsschäden. Es ist die technische Umsetzung Ihrer Sorgfaltspflicht als Unternehmer.

Müssen Sie das Smartphone in Ihrer DSGVO-Dokumentation aufführen?

Die Antwort ist ein klares und unmissverständliches: Ja. Jedes Gerät, das zur Verarbeitung personenbezogener Daten genutzt wird – und sei es nur zum Empfangen von E-Mails mit Kundennamen oder zum Speichern von Telefonnummern –, ist Teil Ihrer IT-Infrastruktur. Gemäß Artikel 30 der DSGVO sind Sie als Verantwortlicher verpflichtet, ein „Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten“ (VVT) zu führen. Dieses Verzeichnis ist das Herzstück Ihrer Rechenschaftspflicht.

Das Firmenhandy, egal ob es ein Firmengerät oder Ihr privat genutztes Smartphone (BYOD – Bring Your Own Device) ist, stellt ein Verarbeitungswerkzeug dar. Im VVT müssen Sie detailliert dokumentieren, welche Arten von personenbezogenen Daten (z. B. Kontaktdaten, Kommunikationsinhalte, Fotos von Baustellen mit Personen) auf dem Gerät verarbeitet werden. Ebenso müssen Sie die technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOMs) beschreiben, die Sie zum Schutz dieser Daten ergriffen haben. Die Nutzung einer Container-App wäre hier eine solche entscheidende technische Maßnahme.

Das Fehlen dieser Dokumentation ist einer der häufigsten und am einfachsten zu ahndenden Verstöße bei einer Datenschutzprüfung. Es signalisiert der Aufsichtsbehörde, dass Sie sich nicht systematisch mit den Datenflüssen in Ihrem Unternehmen auseinandergesetzt haben. Die potenziellen Strafen für solche Formfehler sind erheblich und sollen eine abschreckende Wirkung haben. Laut DSGVO können Bußgelder von bis zu 20 Millionen Euro oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes verhängt werden, wobei bei Kleinunternehmen empfindliche Summen im vier- oder fünfstelligen Bereich realistisch sind. Das Risiko ist schlichtweg zu hoch, um es zu ignorieren.

Checkliste: Ihr Firmenhandy DSGVO-konform auditieren

  1. Geräte und Apps inventarisieren: Alle Endgeräte (auch private) und Kommunikations-Apps (WhatsApp, Mail etc.) auflisten, die auf Geschäftsdaten zugreifen.
  2. Datenflüsse nachverfolgen: Welche Kundendaten (Adressbuch, Aufträge, Fotos) werden auf welchem Gerät und in welcher App gespeichert und verarbeitet?
  3. Trennung überprüfen: Ist eine strikte technische Trennung (z. B. durch Container-App) zwischen privaten und geschäftlichen Daten sichergestellt?
  4. Risikobewertung: Die größten Datenschutzrisiken identifizieren (z.B. Adressbuch-Sync, unverschlüsselte Mails) und nach Dringlichkeit priorisieren.
  5. Maßnahmenplan erstellen: Konkrete Schritte zur Behebung der Lücken festlegen (z.B. Container-App implementieren, Offboarding-Prozess definieren, Team schulen).

Betrachten Sie die Dokumentation als das Fundament Ihres Datenschutz-Konzepts. Ohne dieses Fundament ist jede weitere Maßnahme instabil und im Prüfungsfall schwer zu verteidigen.

Ist WhatsApp Business wirklich DSGVO-konform einsetzbar in Deutschland?

Diese Frage beschäftigt unzählige Unternehmer, und die Antwort ist komplex. Rein technisch gesehen bietet WhatsApp Business durch die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung einen hohen Schutz für den Nachrichteninhalt selbst. Doch die DSGVO betrachtet nicht nur den Inhalt, sondern den gesamten Verarbeitungsvorgang, und hier liegen die entscheidenden Probleme. Der Einsatz von WhatsApp Business „out of the box“, also ohne zusätzliche Schutzmaßnahmen, wird von deutschen Datenschutzbehörden als hochriskant bis unzulässig eingestuft.

Das Hauptproblem bleibt der Abgleich des Adressbuchs. Auch die Business-Version greift auf die auf dem Smartphone gespeicherten Kontakte zu, um zu erkennen, wer ebenfalls WhatsApp nutzt. Dies stellt eine Datenübermittlung an Meta (Mutterkonzern von WhatsApp) in die USA dar, für die Sie in der Regel keine Rechtsgrundlage haben. Ein weiterer kritischer Punkt sind die Metadaten, die trotz Inhaltsverschlüsselung anfallen und von Meta verarbeitet werden.

Eine offizielle Einschätzung dazu liefert das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht, eine der maßgeblichen Behörden in Deutschland. Ihre Haltung ist unmissverständlich, wie aus ihren Empfehlungen hervorgeht. Ein zentraler Punkt der Kritik ist, dass die Verantwortung auf den Nutzer abgewälzt wird, ohne ihm die notwendigen Werkzeuge zur Einhaltung des Datenschutzes an die Hand zu geben. Die Behörde stellt klar:

WhatsApp verarbeitet weiterhin Metadaten der WhatsApp-Nachrichten in den USA und erhebt dazu Adressdaten aus dem telefoneigenen Adressbuch des Nutzers.

– Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht, Empfehlung zu Messenger-Diensten im Unternehmenskontext

Was bedeutet das für Sie? Der Einsatz von WhatsApp Business ist nur dann vertretbar, wenn Sie flankierende Maßnahmen ergreifen, um die genannten Risiken zu minimieren. Die wirksamste Maßnahme ist die bereits erwähnte Container-App. Indem Sie WhatsApp Business innerhalb eines isolierten Containers betreiben, in dem sich ausschließlich die Kontaktdaten von Personen befinden, die ihrerseits der Nutzung von WhatsApp zugestimmt haben, unterbinden Sie den Zugriff auf Ihr gesamtes geschäftliches und privates Adressbuch. So können Sie die Vorteile der schnellen Kommunikation nutzen, ohne die Daten unbeteiligter Dritter preiszugeben.

Ohne eine solche technische Trennung bewegen Sie sich rechtlich auf sehr dünnem Eis. Die alleinige Verwendung der App, selbst in der Business-Version, reicht nicht aus, um Ihrer Sorgfaltspflicht nachzukommen.

Was tun mit dem Firmenhandy, wenn der Mitarbeiter das Unternehmen verlässt?

Das Offboarding eines Mitarbeiters ist ein kritischer Prozess für die Datensicherheit. Das Firmenhandy ist dabei ein zentrales Element, da es den Zugang zu sensiblen Unternehmensdaten, Kundenkontakten und der gesamten Kommunikationshistorie darstellt. Ein unstrukturierter Übergabeprozess ist ein offenes Einfallstor für Datenlecks, den Verlust wichtiger Informationen und rechtliche Konsequenzen. Es ist unerlässlich, einen standardisierten Prozess zu etablieren, der sowohl die Interessen des Unternehmens schützt als auch die Rechte des ehemaligen Mitarbeiters wahrt.

Der erste Schritt ist die unverzügliche Sperrung aller Zugänge, sobald der Mitarbeiter das Unternehmen verlässt. Das betrifft nicht nur den E-Mail-Account, sondern auch Zugänge zu Cloud-Diensten, VPN-Verbindungen und internen Systemen. Gleichzeitig müssen geschäftsrelevante Daten, die sich auf dem Gerät befinden, gesichert werden, insbesondere wenn gesetzliche Aufbewahrungsfristen nach HGB oder AO (6-10 Jahre) gelten. Die physische Rückgabe des Geräts sollte protokolliert werden, um den Zustand und die Vollständigkeit zu dokumentieren.

Weitwinkelaufnahme eines modernen Büros während der Geräteübergabe

Besonders heikel wird es, wenn Mitarbeitern die private Nutzung des Geräts erlaubt war (BYOD oder als Firmenvorteil). In diesem Fall ist eine vollständige Fernlöschung des Geräts („Remote Wipe“) ohne explizite, vorab erteilte schriftliche Einwilligung des Mitarbeiters unzulässig. Private Daten wie Fotos, Kontakte und Nachrichten unterliegen dem Fernmeldegeheimnis und dem Persönlichkeitsrecht des Mitarbeiters. Ein unüberlegtes Vorgehen kann hier teuer werden.

Fallbeispiel: Rechtliche Grenzen beim Remote Wipe

Ein IT-Dienstleister löschte nach Kündigung eines Mitarbeiters dessen BYOD-Gerät per Remote Wipe ohne vorherige Einwilligung. Der Mitarbeiter klagte erfolgreich auf Schadensersatz für verlorene private Daten. Das Arbeitsgericht urteilte: Bei erlaubter Privatnutzung greift das Fernmeldegeheimnis – eine klare Betriebsvereinbarung mit Wipe-Klausel ist zwingend erforderlich.

Um solche Szenarien zu vermeiden, ist eine klare Offboarding-Checkliste Gold wert. Sie stellt sicher, dass alle Schritte systematisch und nachweisbar abgearbeitet werden.

  • Sofortige Sperrung aller Zugriffsrechte auf Cloud-Dienste und Firmennetzwerk (VPN)
  • Sicherung geschäftsrelevanter Daten (Aufbewahrungsfristen: 6-10 Jahre nach HGB/AO)
  • Remote Wipe bei BYOD nur mit vorab schriftlicher Einwilligung des Mitarbeiters
  • Physische Rückgabe des Geräts mit Übergabeprotokoll und Funktionsprüfung
  • Deaktivierung von E-Mail-Accounts und Einrichtung eines Abwesenheitsassistenten mit Nachfolger-Info
  • Löschung privater Daten nach Rücksprache (bei erlaubter Privatnutzung)
  • Dokumentation des gesamten Vorgangs für die DSGVO-Rechenschaftspflicht

Eine gute Betriebsvereinbarung, die diese Prozesse von vornherein klar regelt, ist die beste Prävention und schafft Rechtssicherheit für beide Seiten.

Wie Sie Ihrem Team beibringen, keine Kundenlisten per unverschlüsselter Mail zu senden?

Der Versand sensibler Daten wie Kundenlisten, Angebote mit Personendaten oder Rechnungen per unverschlüsselter E-Mail ist einer der häufigsten und gefährlichsten Fehler im Unternehmensalltag. E-Mails sind im Grunde wie Postkarten – auf dem Weg zum Empfänger können sie von vielen Stellen mitgelesen werden. Das Bewusstsein für diese Gefahr ist bei Mitarbeitern oft gering, da der Vorgang so alltäglich und bequem ist. Hier sind klassische Schulungen und schriftliche Anweisungen oft wirkungslos, weil sie im stressigen Alltag schnell vergessen werden.

Der Schlüssel zur Verhaltensänderung liegt in einer Kombination aus vereinfachten technischen Lösungen und kontinuierlicher, praxisnaher Sensibilisierung. Anstatt Mitarbeiter mit komplexen Verschlüsselungsprogrammen zu überfordern, sollten Sie One-Click-Lösungen bereitstellen. Das kann ein sicheres Datentransfer-Portal sein, das als Favorit im Browser gespeichert ist, oder ein E-Mail-Add-in, das die Verschlüsselung automatisiert. Je geringer der Aufwand für den Mitarbeiter, desto höher die Akzeptanz.

Gleichzeitig muss das Bewusstsein durch kurze, regelmäßige Impulse wachgehalten werden. Statt einer jährlichen, langen Datenschutzschulung sind wöchentliche „Security-Nuggets“ in Teammeetings weitaus effektiver. Zeigen Sie konkrete, anonymisierte Beispiele (positiv wie negativ) aus dem eigenen Unternehmen. Gamification-Ansätze, bei denen Mitarbeiter Punkte für sicheres Verhalten sammeln und ein „Security Champion“ gekürt wird, können die Motivation zusätzlich steigern. Auch simulierte Phishing-Tests, bei denen Mitarbeiter, die auf einen Link klicken, sofort ein konstruktives Feedback erhalten, schärfen die Sinne.

Die Einbindung der Mitarbeitervertretung, wie des Betriebsrats, kann den Erfolg solcher Initiativen maßgeblich beeinflussen. Wenn Sicherheitsmaßnahmen nicht von oben „verordnet“, sondern gemeinsam entwickelt werden, steigt die Akzeptanz enorm.

Wir haben den Betriebsrat von Anfang an eingebunden. Gemeinsam entwickelten wir eine Betriebsvereinbarung zur E-Mail-Verschlüsselung, die von allen akzeptiert wurde. Die Mitbestimmung machte aus einer ‚Überwachungsmaßnahme‘ eine gemeinsame Sicherheitsinitiative. Resultat: 95% Compliance-Rate nach nur 3 Monaten.

– Erfahrungsbericht eines Unternehmens

Letztendlich ist die Kombination aus einfacher Technik, positiver Verstärkung und dem Vorleben durch die Führungskräfte der nachhaltigste Weg, um Ihr Unternehmen vor kostspieligen Datenpannen zu schützen.

Der Datenschutz-Albtraum, wenn Ihre Kamera ständig den öffentlichen Raum scannt

Die Smartphone-Kamera ist ein unschätzbares Werkzeug für viele Berufe, insbesondere im Handwerk. Eine schnelle Fotodokumentation des Baufortschritts, von Mängeln oder für die Angebotserstellung ist effizient und praktisch. Doch diese Bequemlichkeit birgt ein oft übersehenes, aber erhebliches rechtliches Risiko: die Verletzung des Rechts am eigenen Bild und der DSGVO, sobald unbeteiligte Personen oder private Bereiche erfasst werden.

Jedes Foto, auf dem eine Person erkennbar ist – selbst im Hintergrund –, stellt die Verarbeitung personenbezogener Daten dar. Ohne Einwilligung der abgebildeten Person ist dies grundsätzlich unzulässig. Das gilt auch für Fotos von Nachbargrundstücken, auf denen Bewohner auf ihrem Balkon oder in ihrem Garten zu sehen sind. Ein weit verbreiteter Irrtum ist, dass die DSGVO das alte Kunsturhebergesetz (KUG) abgelöst hätte. Der Bundesgerichtshof hat jedoch klargestellt, dass beide Gesetze nebeneinander gelten.

Das Recht am eigenen Bild nach § 22 KUG gilt unabhängig von der DSGVO. Bereits das Fotografieren einer einzelnen Person ohne Einwilligung kann zu Unterlassungsansprüchen und Schadensersatz führen.

– Bundesgerichtshof, BGH-Urteil zur Anwendbarkeit des KUG neben der DSGVO

Die Gefahr wird durch die in den Fotos gespeicherten EXIF-Daten noch verschärft. Diese Metadaten verraten präzise, wann und wo (GPS-Koordinaten) das Foto aufgenommen wurde, was eine einfache Zuordnung zu Personen und Orten ermöglicht. Ein scheinbar harmloses Dokumentationsfoto kann so schnell zu einem handfesten Rechtsstreit führen.

Praxisfall: Handwerker-Dokumentation mit rechtlichen Folgen

Ein Dachdecker fotografierte seine Arbeit und erfasste dabei zufällig Nachbarn auf deren Balkon. Die in den Fotos enthaltenen EXIF-Daten verrieten den genauen Ort und die Uhrzeit. Die betroffenen Nachbarn fühlten sich in ihrer Privatsphäre verletzt und erwirkten eine einstweilige Verfügung. Das Unternehmen musste nicht nur die Bilder löschen, sondern auch einen Schadensersatz von 3.500 € zuzüglich Anwaltskosten zahlen. Die Lösung für die Zukunft: Weitwinkelaufnahmen nur von erhöhten Positionen, die keine privaten Bereiche erfassen, automatisches Entfernen von EXIF-Daten und konsequentes Unkenntlichmachen von Gesichtern, falls Personen unvermeidbar im Bild sind.

Definieren Sie klare Richtlinien: Was darf fotografiert werden? Wie werden Personen und private Bereiche vermieden oder unkenntlich gemacht? Schulen Sie Ihr Team, den Bildausschnitt bewusst zu wählen und im Zweifel lieber auf eine Aufnahme zu verzichten.

Warum weiß der Anbieter, wer wem schreibt, auch wenn der Inhalt verschlüsselt ist?

Die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, mit der Messenger wie WhatsApp werben, vermittelt ein trügerisches Gefühl von Sicherheit. Sie schützt zwar den Inhalt Ihrer Nachrichten effektiv vor dem Mitlesen durch den Anbieter oder Dritte. Doch die Verschlüsselung hat eine entscheidende Lücke: die Metadaten. Diese beschreibenden Informationen über Ihre Kommunikation sind nicht verschlüsselt und stellen für die Anbieter eine wahre Goldgrube dar. Sie sind der „Schatten“, den jede digitale Nachricht wirft.

Metadaten sind alle Informationen *über* eine Nachricht, aber nicht die Nachricht selbst. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Wer kommuniziert mit wem (Absender und Empfänger)?
  • Wann und wie oft findet die Kommunikation statt?
  • Von welchem Gerät und von welchem Standort aus wird die Nachricht gesendet?
  • Wie lang ist die Nachricht und handelt es sich um Text, Bild oder Video?

Aus diesen Puzzleteilen lassen sich detaillierte Profile über Personen, deren soziale Netzwerke, Gewohnheiten und sogar Geschäftsbeziehungen erstellen. Eine Studie hat gezeigt, dass WhatsApp bei jeder einzelnen Interaktion eine immense Menge dieser Datenpunkte sammelt. So ist bekannt, dass über 30 verschiedene Metadaten-Punkte bei jeder Nachricht gesammelt werden – vom Zeitstempel über die Geräte-ID bis zur Kontakthäufigkeit. Für Unternehmen ist dies hochproblematisch, da hier sensible Informationen über Kundenbeziehungen und interne Abläufe preisgegeben werden.

Die DSGVO fordert den Grundsatz der Datensparsamkeit (Art. 5 DSGVO), was bedeutet, dass nur die für den Zweck absolut notwendigen Daten verarbeitet werden dürfen. Messenger-Dienste, die exzessiv Metadaten sammeln, stehen im Widerspruch zu diesem Prinzip. Es gibt jedoch Alternativen, die weitaus datensparsamer konzipiert sind, wie der Vergleich zeigt.

Metadaten-Sparsamkeit: Messenger im Vergleich
Datentyp WhatsApp Threema Signal
Telefonnummer als ID Ja (verpflichtend) Nein (Threema-ID) Ja (aber verschlüsselt)
Kontaktlisten-Upload Automatisch Optional/Nie Optional
Online-Status Immer sichtbar Deaktivierbar Deaktivierbar
Lesebestätigung Standard an Opt-in Opt-in
Standortdaten Bei Nutzung gespeichert Nie erfasst Nur bei Teilen

Für eine wirklich datenschutzkonforme Kommunikation sollten Unternehmen daher Messenger bevorzugen, die nach dem Prinzip „Privacy by Design“ entwickelt wurden und die Erhebung von Metadaten auf ein absolutes Minimum reduzieren.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die strikte Trennung von privaten und geschäftlichen Daten ist unumgänglich; Container-Apps sind die pragmatische Lösung.
  • Jedes Gerät, das auf Geschäftsdaten zugreift, muss im DSGVO-Verfahrensverzeichnis dokumentiert werden.
  • Metadaten sind auch Daten. Selbst bei verschlüsselten Inhalten geben Sie preis, wer wann mit wem kommuniziert.

Mobile Software-Lösungen für Handwerker: Wie Sie die Rechnung noch auf der Baustelle schreiben?

Nachdem wir die vielfältigen Risiken der mobilen Gerätenutzung beleuchtet haben, schließt sich der Kreis mit einem Blick auf die enormen Chancen. Moderne Software-Lösungen verwandeln das Smartphone oder Tablet vom potenziellen Risiko in das produktivste Werkzeug eines Handwerkers. Anstatt abends im Büro Rechnungen zu schreiben und Angebote zu kalkulieren, können diese Aufgaben direkt vor Ort auf der Baustelle erledigt werden. Das spart nicht nur Zeit, sondern verbessert auch die Liquidität und Professionalität des Betriebs.

Spezialisierte Handwerker-Apps ermöglichen es, Aufmaße digital zu erfassen, Materiallisten direkt zu bestellen, Arbeitszeiten zu dokumentieren und schließlich Angebote und Rechnungen mit wenigen Klicks zu erstellen. Der Kunde kann die Rechnung noch vor Ort per E-Mail erhalten und im besten Fall direkt bezahlen. Diese Effizienzsteigerung ist erheblich, wie Praxisbeispiele zeigen.

Erfolgsbeispiel: Plancraft digitalisiert Handwerksbetrieb

Ben, einer der ersten Nutzer der Software Plancraft, berichtet, dass er durch die mobile Lösung durchschnittlich 8 Stunden pro Woche an Büroarbeit einspart. Die Cloud-basierte Anwendung ermöglicht ihm, direkt auf der Baustelle Angebote zu erstellen und Rechnungen zu schreiben. Eine integrierte DATEV-Schnittstelle reduziert den Abstimmungsaufwand mit dem Steuerberater auf wenige Minuten. Ein besonderer Vorteil ist die Nachkalkulation, die ihm sofort anzeigt, ob seine Arbeit vom ursprünglichen Kostenvoranschlag abweicht.

Bei der Auswahl einer solchen Software ist aus rechtlicher Sicht ein Kriterium von überragender Bedeutung: die GoBD-Konformität. Die „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“ sind eine Anforderung der deutschen Finanzverwaltung. Eine GoBD-konforme Software stellt sicher, dass Ihre digitalen Rechnungen und Dokumente unveränderbar archiviert werden und bei einer Betriebsprüfung anerkannt werden. Viele moderne Lösungen bieten zudem eine DATEV-Schnittstelle für den reibungslosen Datenaustausch mit dem Steuerberater.

Die folgende Tabelle vergleicht einige in Deutschland populäre Software-Lösungen für Handwerker hinsichtlich dieser wichtigen Kriterien.

GoBD-konforme Handwerker-Software im Vergleich 2024
Software GoBD-Zertifizierung DATEV-Schnittstelle Mobile App Preis ab
HERO 100% GoBD-konform Ja, direkter Export iOS & Android 29€/Monat
Plancraft GoBD & DSGVO-konform DATEV-Export Mobile App verfügbar 39€/Monat
Lexware GoBD-zertifiziert DATEV & ELSTER iOS-kompatibel 14,90€/Monat
WinWorker PwC-zertifiziert DATEV Unternehmen Online Monteur+ App Auf Anfrage

Die Digitalisierung des Handwerks ist kein Trend, sondern eine Notwendigkeit. Die Wahl der richtigen mobilen Software-Lösung ist ein strategischer Hebel für mehr Effizienz und Rechtssicherheit.

Beginnen Sie noch heute mit der Umsetzung dieser praxisnahen Schritte, um Ihr Unternehmen wirksam abzusichern und sich vollständig auf Ihr Kerngeschäft zu konzentrieren.

Geschrieben von Richter Dr. Jonas, Fachanwalt für IT-Recht und zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV) mit Spezialisierung auf mobile Sicherheit und DSGVO-Compliance. Er schützt digitale Identitäten und Unternehmensdaten vor Cyberkriminalität.